Aufnahmekriterien

Sie interessieren Sich für einen Platz in unserem Kindergarten? Dann könnte es interessant für Sie sein, nach welchen Kriterien wir über eine Platzvergabe entscheiden. Die unten genannten Kriterien wurden im Rat der Tageseinrichtung formuliert und werden seither einmal jährlich im gleichen Gremium geprüft und bestätigt.

Der Evangelische Kindergarten ist offen für alle Kinder, ungeachtet ihrer Herkunft und ihrer Religionszugehörigkeit.

Das Kindergartenjahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.

Freie Betreuungsplätze werden mit Beginn des Kindergartenjahres zur Verfügung gestellt; ein Vertragsbeginn im Verlauf des Kindergartenjahres ist in Ausnahmefällen möglich, wenn zu dem gewünschten Betreuungsbeginn freie Plätze zur Verfügung stehen. Ggf. wird in der Tageseinrichtung für Kinder eine Warteliste geführt.

Die Aufnahme in den Ev. Kindergarten Hille geschieht, unter Berücksichtigung der freien Platzkontingente und der erforderlichen sowie verfügbaren Personalkapazität.  

Die Kinder werden dem Alter entsprechend aufgenommen, wonach jeweils das älteste Kind bevorzugt aufgenommen wird. Zu berücksichtigen sind dabei die genehmigten Platzkontingente der verschiedenen Altersstufen: Kinder U2, U3 oder im Alter von 3- 6 Jahren entsprechend der Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt/ Landesjugendamt).

Aus dringenden Gründen kann ein Kind bevorzugt behandelt werden, sofern ein Platz vorhanden ist:

Kinder mit speziellem Förderbedarf im Rahmen der Integration

Kinder allein erziehender Elternteile, die berufstätig sind

Kinder von Mitarbeiterinnen, die ihren Dienst wieder aufnehmen

Kinder, deren Geschwister bereits bei uns sind

Bei Kindern, die außerhalb der Gemeinde Hille wohnen, muss Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung und dem Träger gehalten werden.

Sollten Kinder anderer Glaubensrichtungen in unseren Kindergarten aufgenommen werden, setzen wir voraus, dass die Eltern unsere evangelische religionspädagogische Arbeit akzeptieren.

Wird ein Kind nach der Vergabe der Kindergartenplätze angemeldet, dann wird es dem Alter entsprechend in eine Warteliste eingeordnet. Bei dringenden sozialen Gründen wird es an den Anfang der Warteliste gesetzt.

Geschwisterkinder werden aus pädagogischen Gründen in verschiedenen Gruppen aufgenommen. Eine Ausnahme kann bei Zwillingen und im U3- Bereich gemacht werden.